Unterstufe

 

Die Erprobungsstufe

In der Sekundarstufe I bilden die Klassen 5 und 6 eine besondere pädagogische Einheit: die Erprobungsstufe. Anknüpfend an die Lernerfahrungen der Kinder in der Grundschule führen die Lehrerinnen und Lehrer die Kinder in diesen zwei Jahren an die Unterrichtsmethoden und Lernangebote des Gymnasiums heran. Sie beobachten und fördern die Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten der Kinder mit dem Ziel, in Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten die Entscheidung über die Eignung für die gewählte Schulform sicherer zu machen.

Innerhalb der Erprobungsstufe gehen die Schülerinnen und Schüler ohne Versetzung von der Klasse 5 in die Klasse 6 über. Am Ende der Klasse 6 entscheidet die Versetzungskonferenz mit der Versetzung der Schülerinnen und Schüler in die Klasse 7 auch über deren Eignung für den weiteren Besuch des Gymnasiums. Stellt die Versetzungskonferenz gegen Ende der Erprobungsstufe fest, dass die Schulform gewechselt werden sollte, so wird den Erziehungsberechtigten eine entsprechende Empfehlung spätestens sechs Wochen vor Schuljahresende schriftlich mitgeteilt und gleichzeitig ein Beratungstermin angeboten. Auf Antrag der Eltern ist auch ein früherer Wechsel möglich, wenn dies im Interesse des Kindes geboten erscheint.

Die Schulleitung unterstützt die Eltern beim Wechsel des Kindes in die empfohlene Schulform.

Auf welche Schule muss mein Kind, wenn es am Ende der Erprobungsstufe nicht in die Klasse 7 versetzt wird?
Nicht versetzte Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums gehen nach Wahl der Eltern in die Klasse 7 der Realschule oder der Hauptschule über, wenn nicht die Versetzungskonferenz aufgrund des Leistungsbildes und der Gesamtentwicklung feststellt, dass nur ein Übergang in die Hauptschule erfolgen kann.

Nicht versetzte Schülerinnen und Schüler der Realschule gehen in die Klasse 7 der Hauptschule über.

Bei freien Kapazitäten auf der Gesamtschule kann grundsätzlich auch ein Wechsel in die Klasse 7 der Gesamtschule in Betracht kommen.

Kann ein Jahr der Erprobungsstufe wiederholt werden? 

Die Verweildauer in der Erprobungsstufe, d. h. in den Klassen 5 und 6, beträgt höchstens drei Jahre. Die Klasse 5 der Erprobungsstufe kann einmal freiwillig wiederholt werden. Die Klasse 6 der Erprobungsstufe kann bei Nichtversetzung wiederholt werden, wenn die 3-jährige Höchstdauer der Ausbildung in der Erprobungsstufe noch nicht ausgeschöpft ist und die Versetzungskonferenz feststellt, dass auf Grund der Gesamtentwicklung danach die Versetzung erreicht werden kann.

Wer entscheidet am Ende der Erprobungsstufe, welche Schulform besucht werden soll/muss?
Hier gibt es zwei Fallgruppen:

  • versetzte Schülerinnen und Schüler
  • nicht versetzte Schülerinnen und Schüler, die die Klasse 6 der zuletzt besuchten Schulform nicht wiederholen können.

Die Versetzungskonferenz kann versetzten Schülerinnen und Schülern der Hauptschule den Übergang in die Klasse 7 der Realschule oder der Realschule in der Aufbauform, der Klasse 6 des Gymnasiums oder der Klasse 7 des Gymnasiums in der Aufbauform empfehlen, wenn sie dafür geeignet sind. Versetzten Schülerinnen und Schülern der Realschule kann die Versetzungskonferenz den Übergang in die Klasse 7 des Gymnasiums oder des Gymnasiums in der Aufbauform empfehlen. Über den empfohlenen Schulformwechsel entscheiden die Eltern.

Nicht versetzte Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums, die die Klasse 6 dort nicht wiederholen können, gehen nach Wahl der Eltern in die Klasse 7 der Realschule oder der Hauptschule über, wenn nicht die Versetzungskonferenz aufgrund des Leistungsbildes und der Gesamtentwicklung feststellt, dass nur ein Übergang in die Hauptschule möglich ist.

Nicht versetzte Schülerinnen und Schüler der Realschule, die die Klasse 6 dort nicht wiederholen können, gehen in die Klasse 7 der Hauptschule über.

In allen Fällen ist grundsätzlich auch ein Wechsel zur Gesamtschule möglich. Voraussetzung ist jedoch, dass an der Gesamtschule ein Platz frei ist.

Muss ein Kind, das nach der Erprobungsstufe vom Gymnasium zur Realschule wechseln möchte und dort keinen Platz findet, die Hauptschule besuchen?
Die Eltern haben einen Anspruch darauf, dass ihr Kind in eine Realschule aufgenommen wird. Ist die Aufnahmekapazität einer bestimmten Realschule ausgeschöpft, informiert diese Schule die Schulaufsichtsbehörde.

Die Erprobungsstufe am Gymnasium St. Ursula

Die SchülerInnen der neuen „Fünfer“ lernen ihre neue Klasse und die Klassenlehrerin bzw. den Klassenlehrer bereits am Tag der offenen Tür kennen, den wir am Ende eines jeden Schuljahres durchführen. Gemeinsam mit den Eltern haben die Kinder Gelegenheit, die neue Schule zu besuchen und die neue Klasse kennen zu lernen. Überdies erhält jeder Schüler die Broschüre : “Herzlich Willkommen im St. Ursula Gymnasium“, in dem Wissenswertes über die Schule steht.

In den ersten Wochen stehen für die Kinder das Lernen in den neuen Schulfächern und das Knüpfen erster Freundschaften im Mittelpunkt. Daneben ist es unser Anliegen, von Anfang an eine intakte und für alle Schülerinnen schöne Klassengemeinschaft aufzubauen. In dieser Phase wird der Unterricht begleitet durch die Unterrichtsreihe. „Lernen lernen“. Hier lernen die Schüler die unter anderem grundlegenden Methoden zum Erlernen des neuen Stoffes und zur Vorbereitung auf Klassenarbeiten.

In der Erprobungsstufe nehmen die Schüler an einer Einführung in die Textverarbeitung am Computer teil. Der Unterricht erfolgt in einem der modern ausgestatteten Computerräume und dauert in der Regel 15 bis 20 Stunden.

Ein wichtiges Angebot ist das Selbstlernzentrum
Hier finden unsere SchülerInnen …

  • Platz zum Schmökern – zum Lesen – Ruhe zum Arbeiten – zum Erstellen der Hausaufgaben, 
  • viele interessante und spannende Bücher zum Ausleihen,
  • Lexika – Fach- und Sachbücher – gegliedert nach Sachgebieten – für Referate und zur Unterrichtsvorbereitung
  • Rechner mit Internetzugang und vieles mehr.