Juristen zu Besuch im Unterricht
Am 23. März besuchten zwei junge Juristen des Vereins „Grundgesetz Verstehen e. V.“ unsere Schule. Die Initiative, das Grundgesetz in zwei Oberstufenkursen zu thematisieren und aus juristischer Perspektive zu erklären, ging von unserer ehemaligen Schülerin Johanna Toennies aus, die 2015 ihr Abitur an unserem Gymnasium absolviert und anschließend in Münster Jura studiert hat. Unterstützt wurde sie dabei von dem Düsseldorfer Rechtsanwalt Moritz Zimmermann. Der Verein „Grundgesetz Verstehen e. V.“ hat es sich zum Ziel gemacht hat, Schulen zu besuchen und anhand aktueller Beispiele zu erörtern, welche Grundrechte wir haben und was diese für unser tägliches Leben bedeuten.
In dem Workshop „Demonstrationsfreiheit“ stand Art 8. des Grundgesetzes im Fokus der Arbeit mit dem SoWi-Kurs von Herrn Deckers: „(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln. (2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.“ Nach einer kurzen Einführung in die Versammlungsfreiheit ging es darum, eine eigene fiktive Demonstration zu planen. Dafür wurden in Kleingruppen Themen gesammelt, Anmeldeformulare ausgefüllt und Routen durch Dorsten geplant und diskutiert. Abschließend stellten die Gruppen im Kurs ihre Ergebnisse zur Diskussion. Anhand von zwei ausgewählten juristischen Fällen wurde beispielhaft geklärt, inwiefern Einschränkungen des hohen Gutes „Versammlungsfreiheit“ rechtens sind.
Nach dem Mittag ging es dann für die beiden Juristen in den Leistungskurs Geschichte von Herrn Städter. Hier stand der Workshop ganz im Lichte der Verfassungsgeschichte. In vergleichender Perspektive analysierten die angehenden Abiturienten politische Ordnungsvorstellungen, staatliche Gewalt und die Bedeutung von Grundrechten im Grundgesetz und den Verfassungen der DDR.