Elterninformation

Zur Kenntnisnahme die „Handyordnung“ am Gymnasium St. Ursula, die den Umgang mit elektronischen Geräten im Schulalltag regelt:

HANDYORDNUNG
(Anlage zur Haus- und Schulordnung)

1) Grundsätze:
Beim Betreten des Schulgeländes sind in der Zeit von 7:00 Uhr bis 17:00 Uhr von allen Schülerinnen und Schülern alle elektronischen Geräte (mit Ausnahme von Taschenrechnern) unaufgefordert auszuschalten; die Geräte müssen ausgeschaltet bleiben.
Die Handys müssen nicht sichtbar weggepackt sein. Sie dürfen während der Pausen – nicht sichtbar – mitgeführt werden, während der Unterrichtsstunden verbleiben sie in den Schultaschen.
Bei Klausuren in der Sek. II sind Handys vor Beginn unaufgefordert bei der aufsichtführenden Lehrkraft abzugeben.
Alle Lehrerinnen und Lehrer sind verpflichtet, jedem Verstoß gegen die Handyordnung nachzugehen und ihn entsprechend zu ahnden.

2) Ausnahmen:
Lehrerinnen und Lehrer können für einzelne Schüler/innen und / oder Teilgruppen zeitlich, räumlich und inhaltlich klar definierte Ausnahmen festlegen.
„Handy-Zone“: In der Cafeteria dürfen Schülerinnen und Schüler ab der Jahrgangsstufe 7 ihr Handy im erlaubten Rahmen (s. Punkt 4 „Juristische Hinweise“) nutzen.
Bei außerschulischen Veranstaltungen wie Klassenfahrten / Exkursionen /Projekten gelten gesonderte Regelungen.

3) Konsequenzen bei Verstößen:
Bei Verstößen gegen diese Handyordnung ist das Gerät der jeweiligen Lehrkraft auszuhändigen und wird von dieser bei der/dem Handybeauftragten abgegeben. Jeder Verstoß wird in einer Liste erfasst.
> Bei erstmaligem einfachem Verstoß kann das Handy am Ende des Schultages bei der/dem Handy-Beauftragten abgeholt werden.
> Beim zweiten einfachen Verstoß werden Geräte minderjähriger Schüler/innen nur an die Erziehungsberechtigten ausgehändigt. Dafür ist vorher ein Termin zu vereinbaren.
> Bei wiederholter Missachtung oder einmalig schwerem Verstoß werden von der Schulleitung weitergehende Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen eingeleitet.

4) Juristische Hinweise:
Strafrechtlich relevant ist:
> das heimliche Filmen/Fotografieren von Personen oder das Filmen/Fotografieren von Personen gegen deren Willen und das Umherzeigen dieser Aufnahmen,
> das Filmen oder Fotografieren von Körperverletzungen („Happy Slapping“) und das Umherzeigen dieser Aufnahmen, auch wenn man nicht selbst Gewalt angewendet hat,
> bereits der Besitz von Gewalt verherrlichenden Fotos oder Filmen („Snuff-Videos“),
> das Zeigen oder Weiterleiten von pornografischen Bildern oder Filmen,
> das illegale Senden oder Empfangen von Musik, Klingeltönen oder anderen Dateien.

Stand: April 2016