Schulbesuch bei extremen Wetterlagen

Das Land NRW informiert aus aktuellem Anlass über die Rechtslage bei extremen Wetterlagen. Hier ein kurzer Überblick über die Rechtslage, wie er auf den homepage des Schulministeriums (17.02.2018) zu finden ist.

„Bei extremen Witterungsverhältnissen entscheiden die Eltern selbst, ob der Weg zur Schule zumutbar ist, und informieren die Schule unverzüglich darüber, dass ihr Kind am betreffenden Tag insofern am Unterricht nicht teilnehmen wird (…).
Die Entscheidung über eine Schließung der Schule wegen extremer Witterungsverhältnisse liegt im Verantwortungsbereich der Schulträger, die für die Sicherheit der Schulgebäude und Schulanlagen verantwortlich und für die Schülerbeförderung zuständig sind, sowie bei den jeweiligen Schulleitungen. Bei der Entscheidung hat die Schulleitung gemeinsam mit dem Schulträger die konkrete örtliche Situation zu berücksichtigen und eine Abwägung der Gesamtumstände vorzunehmen. Dabei sind neben Sicherheitsfragen das Schulgebäude und das Schulgelände betreffend auch Fragen der Schülerbeförderung, der Vermeidung von Unterrichtsausfall und des bestehenden Betreuungsbedarfes insbesondere für jüngere Schülerinnen und Schüler berufstätiger Eltern mit in den Blick zu nehmen.“